Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die geplante Verschärfung der Strafverfolgung von Umweltstraftaten und deren europarechtliche Harmonisierung. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt spricht sich die Länderkammer insbesondere für strengere Sanktionen beim illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen aus. Straftaten dieser Art verursachten erhebliche wirtschaftliche Schäden, hätten irreversible Auswirkungen auf Umwelt und Klima und würden häufig durch organisierte kriminelle Strukturen begangen, heißt es in der Stellungnahme.
Zugleich betont der Bundesrat die Bedeutung einer wirksamen Verfolgung von Umweltkriminalität. Straftaten gegen die Umwelt bedrohten die natürlichen Lebensgrundlagen sowie wirtschaftliche Ressourcen und belasteten künftige Generationen mit Umweltschäden und Folgekosten. Umweltkriminalität werde zunehmend von professionell agierenden Netzwerken begangen, die zum Teil auch grenzüberschreitend tätig seien. Deshalb seien ausreichende Ressourcen und klare Sach- und Rechtsgrundlagen für Umwelt- und Strafverfolgungsbehörden notwendig.
An mehreren Stellen fordert der Bundesrat jedoch Nachbesserungen. Der Gesetzentwurf gehe teilweise über die europäischen Vorgaben hinaus. Außerdem würden einzelne Formulierungen der Richtlinie unbestimmte Rechtsbegriffe in das deutsche Recht übernehmen. Deshalb verlangt die Länderkammer eine verhältnismäßige und rechtssichere Umsetzung. Zusätzliche nationale Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus sollten vermieden und unbestimmte Rechtsbegriffe präzisiert werden.
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