Bundeskabinett beschließt Änderung des BEHG

Die Bundesregierung hat die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch Abfallbrennstoffe in das BEHG einbeziehen. Sollte das Gesetz den Bundestag passieren, müssten die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen für ihre CO2-Emissionen künftig Emissionszertifikate für den nationalen Brennstoffemissionshandel erwerben. Die Bundesregierung begründet die Änderung mit den klimapolitischen Zielen Deutschlands.

Das wird unter anderem von VKU, BDE, ITAD und DGAW bezweifelt, weil ihrer Ansicht nach die Lenkungswirkung des BEHG fehlt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete beispielsweise das BEHG in seiner Stellungnahme im Vorfeld der Kabinettsentscheidung als eine „verdeckte Steuererhöhung im Gewand des CO2-Preises“. Mit anderen Worten: Der Bundesregierung gehe es mehr ums Geld als um den Klimaschutz. Immerhin 900 Mio € soll die Ausweitung des BEHG auf die Abfallverbrennung dem Staat an Einnahmen bringen, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bereits im Bundeshaushalt für 2023 eingeplant hat. Auf der anderen Seite gibt es in der Branche auch Befürworter, insbesondere Alba/Interzero und den bvse. Beide argumentieren im Wesentlichen, dass höhere Verbrennungspreise das Recycling begünstigen....

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