Die Bundesregierung will zur Konsolidierung des Bundeshaushalts eine nationale Plastiksteuer einführen. Nach dem gestern beschlossenen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 soll eine Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen dauerhaft Einnahmen in Höhe des deutschen EU-Kunststoff-Eigenmittelbeitrags erzielen. Nach Darstellung der Bundesregierung kann die Steuer zudem Anreize für besser recycelbare Verpackungen schaffen. Ein konkreter Gesetzentwurf oder Eckpunkte für die Ausgestaltung liegen bislang jedoch nicht vor.
Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) lehnt die Steuer ab. Der Verband plädiert dafür, stattdessen die im Koalitionsvertrag vereinbarten finanziellen Anreize im Rahmen der Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen nach echten ökologischen Kriterien zügig und konsequent umzusetzen. Im Übrigen kritisiert die IK, dass die Gesamtkosten der Steuer auf geschätzt über zwei Mrd. € steigen. Weil die Abgabe zwangsläufig auf die Produktpreise umgelegt werden müsse, belaste sie am Ende des Tages vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Bislang wird der deutsche Beitrag zum EU-Kunststoff-Eigenmittel aus dem Bundeshaushalt getragen. Es handelt sich nicht um eine zweckgebundene nationale Kunststoffabgabe, sondern um eine Eigenmittelzahlung Deutschlands an die EU, die im Haushalt als Negativtitel verbucht wird. Eine unmittelbare Weitergabe an Hersteller, Inverkehrbringer oder Verbraucher gibt es bisher nicht. Mit der geplanten Plastiksteuer würde der Bund diese Haushaltsbelastung erstmals durch eine nationale Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen gegenfinanzieren.
Der Haushaltsentwurf enthält bereits die haushalterische Vorsorge für die neue Steuer. Gleichzeitig wird der deutsche Beitrag zum EU-Kunststoff-Eigenmittel weiterhin als Negativtitel ausgewiesen. Für 2027 sind hierfür 1,261 Mrd. € veranschlagt, nach 1,249 Mrd. € im Haushalt 2026; das Ist für 2025 lag ebenfalls bei 1,249 Mrd. €.




