Brüssel zieht Einwände am deutschen Verpackungsgesetz zurück

Die Europäische Kommission hat ihre ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zurückgenommen. Zuvor hatte die Bundesregierung die Kritik Brüssels an mehreren Begriffsbestimmungen sowie am Herstellerregister zurückgewiesen und argumentiert, die Einwände beruhten teilweise auf Übersetzungsfragen und Missverständnissen des deutschen Verpackungsrechts.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das deutsche VerpackDG hätte wegen der durch die ausführliche Stellungnahme ausgelösten verlängerten Stillhaltefrist jedoch nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen zum 12. August 2026 in Kraft treten können. In der Branche war deshalb bereits vor erheblichen Rechts- und Vollzugsunsicherheiten in der Übergangsphase gewarnt worden.

Mit der Rücknahme entfällt die durch die ausführliche Stellungnahme ausgelöste Verlängerung der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren. Damit ist eine Verabschiedung des Gesetzes vor dem Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 grundsätzlich wieder möglich.

Die Kommission hatte ihre ausführliche Stellungnahme Mitte Mai abgegeben. Darin äußerte sie Bedenken, dass der Gesetzentwurf Begriffe einführe oder verändere, die durch die PPWR bereits harmonisiert seien. Betroffen waren insbesondere die Begriffe „stoffliches Recycling“, „Vertreiber“ und „Kunststoffverpackung“. Zudem sah die Kommission Probleme bei Regelungen zum Herstellerregister und zu Berichtspflichten im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung.

*Update am 29. Mai infolge der Mitteilung der EU-Kommission.

 

...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -