
Die EU-Kommission reagiert auf Kritik der Mehrwegbranche, nach der die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) das Mehrwegsystem schädigen könnte. In einer Klarstellung widerspricht die Kommission jüngsten Berichten, die sich unter anderem auf den Deutschen Brauerbund berufen.
Der Kommissionsvorschlag sehe vor, dass jede Verpackung gekennzeichnet sein muss: Etikett und QR-Code mit der Information, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Diese Information müsse dauerhaft angebracht sein. „Ablösbare Papier-Etiketten, die im deutschen Flaschenpfandsystem üblich sind, können diese Bedingung erfüllen. Vorausgesetzt, sie sind verfügbar, so lange die Flasche im Umlauf ist.“ Es sei nicht notwendig, die Information in die Flasche einzugravieren. Diese Form der Kennzeichnung sei im Kommissionsvorschlag nur als Option genannt.
Auch Befürchtungen der Brauer, Pfandkästen könnten nicht mehrzulässig sein, weil Brüssel auf Transportverpackungen bei Online-Käufen, bei denen viele zusätzliche Füllmaterialien anfallen, eine Obergrenze von 40 Prozent Leerraum vorschlage, weist die Kommission zurück: „Aus Sicht der Kommission spricht nichts dagegen, Transportverpackungen in bestehenden Mehrwegsystemen, wie zum Beispiel Bierkästen, von dieser Regel auszunehmen. Das Pfandsystem in Deutschland ist ein Erfolg. Die Kommission ermuntert auch andere Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, solche Systeme einzuführen.“



