Bremen verschärft Vorgaben für kreislauforientierte Beschaffung

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Der Bremer Senat hat die Verwaltungsvorschrift für die öffentliche Beschaffung überarbeitet. Stadt und Land Bremen sollen beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen künftig stärker auf Ressourcenschonung, Wiederverwendung und den Einsatz recyclingfähiger oder wiederaufbereiteter Produkte achten. Die Vorgaben seien an neue gesetzliche Anforderungen angepasst worden, darunter das Bremische Kreislaufwirtschaftsgesetz und die EU-Ökodesign-Verordnung, teilte der Senat mit.

Die Verwaltungsvorschrift enthält nun verbindliche Mindeststandards für zusätzliche Produktgruppen, darunter Verbrauchs- und Arbeitsmittel der Verwaltung. Außerdem können künftig Umweltsiegel wie das EU-Umweltzeichen, Nordic Swan oder EPEAT als Nachweis für Umweltanforderungen herangezogen werden. Reparatur und Sharing-Modelle rücken ebenfalls stärker in den Fokus der Beschaffung. Damit sollen Produkte länger genutzt und der Bedarf an Neuanschaffungen verringert werden.

Die neuen Anforderungen sollen auch in Rahmenvereinbarungen einfließen. Im Bremischen Einkaufskatalog wollen Stadt und Land sie künftig in den Produktinformationen ausweisen. Bei der Umsetzung unterstützen das Einkaufs- und Vergabezentrum, der Umweltbetrieb Bremen sowie zuständige Fachstellen die Dienststellen von Stadt und Land Bremen, so der Senat.

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