Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat im August den Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen (HKN) für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen vorgelegt. Nach Angaben des BMWK dienen Herkunftsnachweise dazu, einem Endkunden gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen produziert wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Energieträgers aus erneuerbaren Energien somit transparent. In einer Datenbank wird die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen registriert. Gleichzeitig sorgt der Herkunftsnachweis dafür, dass diese Qualität für dieselbe Energie aus erneuerbaren Quellen nur einmal berücksichtigt werden kann....
BMWK legt Entwurf zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte vor
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