BMUV veröffentlicht Referentenentwurf zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung

In knapp zehn Monaten, am 1. August 2023, tritt die sogenannte Mantelverordnung in Kraft. Wichtigster Teil der Mantelverordnung ist – neben der Novellierung des Bodenschutzrechts – die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), mit der erstmalig die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt werden. Bereits bei der finalen Bundesratsabstimmung im Sommer 2021 stand aber fest, dass die EBV noch vor Inkrafttreten geändert werden soll, um für den Vollzug noch notwendige rechtliche Anpassungen und Klarstellungen vorzunehmen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat gestern einen ersten, innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Referentenentwurf veröffentlicht.

Noch nicht Teil der Änderungsverordnung sind dabei die von der Wirtschaft geforderten und von der Politik zugesagten Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft bestimmter mineralischer Ersatzbaustoffe. Nach Angaben von BMUV-Abteilungsleiterin Susanne Lottermoser soll die Abfallende-Thematik in einem gesonderten Verordnungsverfahren behandelt werden....

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