BMUV plant Anpassungen am ElektroG – Kritik vom bvse

Das Bundesumweltministerium plant kleinere Änderungen am ElektroG. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) sieht das kritisch und befürchtet die Freisetzung von FCKW-Treibmitteln. Konkret geht es um die Zuordnung von Boilern und Warmwasserspeichern.

Diese Geräte werden bisher im ElektroG in einer Beispielliste den „Wärmeüberträgern“ der Sammelgruppe 1 zugeordnet. Aus Sicht des BMUV handelt es sich hierbei jedoch um ein „redaktionelles Versehen“ im zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren. Da Boiler und Warmwasserspeicher nicht die technischen Anforderungen von Geräten erfüllen, die zu den Wärmeüberträger zu zählen sind, sei eine Neueinteilung zwingend erforderlich. Je nach Größe der Geräte sollten Boiler und Warmwasserspeicher daher künftig den Sammelgruppen 4 und 5 für Groß- bzw. Kleingeräte zugeordnet werden.

Der bvse ist damit nicht einverstanden. Bis Mitte der 90er Jahre produzierte Boiler und Warmwasserspeicher würden in den Isolierungen FCKW-haltiges R11 als Treibmittel aufweisen und nach Schätzungen von Erstbehandlern immer noch rund die Hälfte im Rücklauf dieser Gerätearten ausmachen, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme an das Ministerium. Eine sachgerechte Abtrennung und Entsorgung der Isolierschäume könne nur in den auf die Behandlung von Wärmeüberträgern ausgerichteten Anlagen erfolgen, da nur dort eine Freisetzung der FCKW-Treibmittel und damit eine Belastung der Umwelt verhindert werden könne.

Würden die FCKW-haltigen Boiler und Warmwasserspeicher künftig in den Sammelgruppen der Groß- bzw. Kleingeräte erfasst, müssten sie dort wieder aussortiert werden, um anschließend der sachgerechten Entsorgung in einer Anlage zur Verwertung von Wärmeüberträgern zugeführt zu werden. Dieser Zusatzaufwand gegenüber der jetzigen Erfassung in der Sammelgruppe 1 sei nicht nachvollziehbar und mit unnötigen Kosten verbunden, so der Recyclerverband.

Außerdem verweist der bvse auf eine Studie des Öko-Institutes aus dem Jahr 2020, welche FCKW- und KW-haltige Boiler und Warmwasserspeicher ebenfalls den Wärmeüberträgern zugeordnet und dabei die umweltpolitische Notwendigkeit der gezielten Behandlung dieser Gerätearten betont habe. Denn bei einer gleichzeitigen Behandlung mit anderen Groß- oder Kleingeräten könnten Freisetzungen der FCKW-haltigen Treibmittel und Querkontaminationen nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird eine Verarbeitung der geschäumten Geräte in Großshreddern nach Ansicht des Verbandes durch die TA Luft ausgeschlossen.

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