BMUB sorgt sich um Gewerbeabfall-Verordnung

|
|

Das Bundesumweltministerium sorgt sich um eine zügige Umsetzung der Gewerbeabfall-Verordnung. Anlass sind einige Änderungsanträge, die dem Bundesrat am Freitag zur Abstimmung vorliegen. BMUB-Staatssekretär Gunther Adler hat die Länder inzwischen aufgefordert, ihre Positionierung noch einmal zu überprüfen. Adler warnte vor zusätzlichen Ausnahmen von der Getrennthaltungspflicht für Kunststoffe und Metalle. Metalle würden aufgrund ihrer Erlöse bereits überwiegend getrennt gesammelt. Zudem könnten Metalle und Kunststoffe auch gemeinsam erfasst werden, wenn eine Getrenntsammlung technisch unmöglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Adler zufolge birgt die von den Ausschüssen geforderte Ausnahme eine hohe Missbrauchsgefahr, weil keine Dokumentationen verlangt werden.

Dass die Verwertung von Gemischen mit Glas, Metall, Mineralik und Bioabfällen verboten werden soll, wie es der Umweltausschuss des Bundesrates empfohlen hat, stößt beim BMUB ebenfalls auf Kritik. Gemische mit solchen Bestandteilen, die sich nicht für die energetische Verwertung eigneten, seien dem Entwurf zufolge als Abfälle zur Beseitigung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Da sich Gemische nicht immer vermeiden ließen, sollte es für diese ebenfalls eine legale Verwertungsmöglichkeit geben. Ansonsten würde eine wichtige Stufe der Abfallhierarchie ausgehebelt.

Höhere Freigrenzen für Bauabfälle ebenfalls in der Kritik

Im Übrigen warnt Adler vor höheren Freigrenzen für die Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen. So wollen der Wirtschafts- und der Wohnungsausschuss der Länderkammer diese Grenze von zehn auf 200 Kubikmeter erhöhen. Dadurch würde aus Sicht des BMUB die gesamte Dokumentationspflicht für diese Abfallströme ausgehöhlt und der Vollzug erheblich erschwert.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -