Das Bundesumweltministerium will die Regelungen zur gewerblichen Sammlung im Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht ändern. Man sehe dafür keine Notwendigkeit, da an den betreffenden Paragraphen 17 und 18 im KrWG grundsätzlich nichts auszusetzen sei, sagte der zuständige Abteilungsleiter Helge Wendenburg in der ...
BMU sieht keinen Änderungsbedarf bei Regelungen zu gewerblichen Sammlungen
Ministerium will Abschlussbericht zum KrWG in nächsten Wochen vorlegen
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