Die Betreiber von Bioenergieanlagen haben voraussichtlich ein halbes Jahr länger Zeit, die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgaseinsparungen nachzuweisen, ohne ihre EEG-Vergütung zu riskieren. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Ersten Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) hervor, den das Bundesumweltministerium (BMUV) in die Verbändeanhörung gegeben hat....
Bioenergieanlagen sollen Nachhaltigkeit erst bis Ende 2022 nachweisen müssen
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