Bioenergieanlagen sollen Nachhaltigkeit erst bis Ende 2022 nachweisen müssen

Die Betreiber von Bioenergieanlagen haben voraussichtlich ein halbes Jahr länger Zeit, die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgaseinsparungen nachzuweisen, ohne ihre EEG-Vergütung zu riskieren. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Ersten Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) hervor, den das Bundesumweltministerium (BMUV) in die Verbändeanhörung gegeben hat....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -