BEHG: Nur moderate Erhöhung der Abfallgebühren

Das Bundeswirtschaftsministerium geht weiterhin davon aus, dass die geplante Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die kommunalen Abfallgebühren nur moderat erhöhen wird. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz hervor. Im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat über die BEHG-Novelle entscheiden.

Das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) verweist dabei auf die Studie „Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft“. Danach wird durch die CO2-Bepreisung für die Jahre 2023 bis 2026 bei einem mittleren Abfallaufkommen eine „lediglich recht moderate“ relative Gebührenerhöhung im einstelligen Prozentpunktebereich prognostiziert. Die Studie geht von weniger als zehn Prozent Steigerung aus. Das Wirtschaftsministerium erwartet durch die BEHG-Novelle Einnahmen in Höhe von 900 Mio € zugunsten des Bundeshaushalts allein für das Jahr 2023. Ab 2024 dürfte die Milliardengrenze überschritten werden, vermutet der Verband Kommunaler Unternehmen.  

Biadacz, der für die CDU den Kreis Böblingen im Bundestag vertritt, hatte unter anderem nach der Lenkungswirkung der vom Bundeskabinett Mitte Juli beschlossenen Ausweitung der CO2-Bepreisung auf andienungspflichtige Abfallbrennstoffe gefragt. Laut dem Beschluss sollen ab dem 1. Januar 2023 auch Abfallbrennstoffe in den Emissionshandel einbezogen werden. Das Wirtschaftsministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass Ersatzbrennstoffe auf Abfallbasis bei einem Einsatz in EU-ETS-Anlagen bereits heute einer CO2-Bepreisung unterliegen.

Entsorger haben die durch die CO2-Bepreisung erwarteten Kostensteigerungen bereits beziffert und kritisiert. Die Kölner AVG als Betreiberin der Restmüllverbrennungsanlage Köln rechnet mit einer Verteuerung des Verbrennungspreises um 30 Prozent. Die Abfallgebühren würden in der Folge um bis zu zehn Prozent höher (EUWID 31/2022). Der Bundesverband der deutschen Sonderabfallverbrennungsanlagen (BDSAV) geht in internen Berechnungen davon aus, dass das BEHG die thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen um zehn bis 20 Prozent verteuern könnte. Dabei sei der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der den Betreibern entstehe, noch nicht berücksichtigt (EUWID 31/2022). Der Ludwigshafener Anlagenbetreiber GML rechnet damit, dass sein Verbrennungspreis durch das BEHG bis 2023 um 18 Prozent und bis 2026 um 34 Prozent steigen könnte (EUWID 30/2022).

An der von Entsorgerverbänden wie BDE, ITAD, VKU und DGAW vorgetragenen Befürchtung großer Gebührensteigerungen infolge der Einbeziehung der Müllverbrennung in den Brennstoffemissionshandel gibt es auch Kritik. Diese Gefahr werde nicht nachvollziehbar an die Wand gemalt, meinte Professor Hartmut Gaßner von der Berliner Kanzlei GGSC in einem aktuellen Beitrag. „Gegenrechnungen lassen erkennen, dass eine BEHG-Anwendung in 2023 für eine vierköpfige Familie jährliche Mehrkosten von 12,50 € verursachen kann; das ist ein verschwindend geringer Betrag im Vergleich zu den Mehrkosten, die die aktuelle Gaskrise für die Bürger befürchten lässt.“  

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