BEHG-Novelle: VKU erneuert Kritik und empfiehlt zweijähriges Moratorium

Wird die Verbrennung von Siedlungsabfällen, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, ab 1. Januar 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen? Darüber diskutiert heute Nachmittag der Bundestag in der ersten Beratung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Der Verband kommunaler Unternehmen hat im Vorfeld nochmals seine ablehnende Position betont und sich stattdessen für ein zweijähriges Moratorium – wie schon zuvor von den Bundesratsausschüssen empfohlen – ausgesprochen.

„In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger dringend vermieden werden“, erklärt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp in einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung. Das Vorhaben der Regierung, ab dem 1. Januar 2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, könne der Verband daher nicht nachvollziehen. Hasenkamp: „Niemand versteht, dass einerseits die BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle ausgeweitet werden soll. Die Bundesregierung würde dann mit der einen Hand das wieder nehmen, was sie mit der anderen Hand gegeben hat.“

CO2-Bepreisung im Konflikt zur eigentlichen Entsorgungsfunktion

Aus Sicht des VKU müsse die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme kürzlich vorgebrachte Argumentation für die Empfehlung einer Ausnahme der Sonderabfallverbrennung vom Geltungsbereich des BEHG ebenso für die Verbrennung von Restabfällen aus häuslichen oder gewerblichen Bereichen gelten. Abfälle müssten insgesamt vom Emissionshandel freigestellt werden, da eine solche CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung im Konflikt zur eigentlichen Entsorgungsfunktion der thermischen Abfallbehandlung stehe. „Wir empfehlen den Abgeordneten daher, sich zunächst auf ein zweijähriges Moratorium zu einigen, um insbesondere die weitere europäische Entwicklung abzuwarten und auswerten zu können“, so Hasenkamp.

Um überhaupt sinnvoll zu sein und eine Lenkungswirkung zu erzielen, müsste aus Sicht des Kommunalverbands ein Preismechanismus bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten ansetzen. Außerdem sei bei einem nationalen Alleingang Deutschlands zu befürchten, dass Abfallexporte in das Ausland stark zunehmen. Und schließlich würde sich durch eine Einbeziehung der Abfallverbrennung ins BEHG eine nachhaltige Energiequelle drastisch verteuern, so der VKU.

VKU: Einheitliche Wertstofftonne sinnvoller als an der Gebührenschraube zu drehen

Der VKU-Vizepräsident räumte gleichwohl ein, dass die Entsorgungswirtschaft ihren bereits sehr hohen Klimaschutzbeitrag zweifellos noch steigern könne. Der Verband plädiert in diesem Zusammenhang für eine einheitliche Wertstofftonne, um so noch mehr Kunststoffe von der Verbrennung fernzuhalten und einem Recycling zuzuführen. Hasenkamp: „Solche konkreten Maßnahmen sind allemal sinnvoller als das einfallslose Drehen an der Gebührenschraube.“

„Wir bauen jetzt auf das weitere parlamentarische Verfahren in den nächsten Wochen, damit die Gebührenzahler vor dieser unnützen Belastung verschont bleiben und Deutschland keinen nationalen Sonderweg beim Emissionshandel für Abfälle beschreitet“, so Hasenkamp, der zudem die Verbandsforderung nach einer einheitlichen EU-weiten Lösung für den Emissionshandel erneuerte.

Auf der heutigen Tagesordnung des Bundestages ist am Nachmittag eine erste rund 45-minütige Aussprache zu dem vom Bundeskabinett im Sommer präsentierten Gesetzentwurf vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird voraussichtlich am 13. Oktober 2022 folgen, bei Verabschiedung geht das Gesetz noch an den Bundesrat. Da es sich aber nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, kann sich der Bundestag über den Bundesrat hinwegsetzen.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -