BEHG: Koalition einigt sich auf CO2-Steuer für Abfall ab 2024

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Die Regierungskoalition scheint sich darauf geeinigt zu haben, Abfallbrennstoffe erst ab 2024 in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufzunehmen. Der bisherige Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEHG hatte eine Erweiterung der von der CO2-Besteuerung betroffenen Brennstoffe bereits ab 2023 vorgesehen. Das teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit, der die Verschiebung um ein Jahr jedoch als unzureichend erachtet. In einer Mitteilung zeigte sich der VKU enttäuscht, dass Abfallbrennstoffe nicht erst ab 2025 unter den Emissionshandel fallen.

Der VKU hatte stets den nationalen Emissionshandel als unpassendes Instrument für die Siedlungsabfallwirtschaft kritisiert und eine europäische Lösung angemahnt. „Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist für uns schon etwas enttäuschend, da wir uns – gemeinsam mit der Mehrheit der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung vom 12. Oktober – für einen mindestens zweijährigen Aufschub eingesetzt hatten“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Gerade vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise und der rasant steigenden Lebenshaltungskosten sollten Zusatzbelastungen der privaten Haushalte und des Gewerbes unbedingt vermieden werden. Und die Situation wird im Jahr 2024 wohl leider keine wesentlich bessere sein“.

VKU und BDE für europäische Lösung

Dennoch sei die Verschiebung um ein Jahr zumindest ein Teilerfolg für die kommunale Entsorgungswirtschaft und die Abfallgebührenzahler. „Wichtig ist auch, dass die Betriebe jetzt Planungssicherheit für die kommenden Gebührenkalkulationen haben“, so Liebing weiter. „Unser Ziel bleibt allerdings eine europäische Lösung, die perspektivisch den jetzt beschrittenen deutschen Sonderweg bei der Belastung der energetischen Abfallverwertung mit einem CO2-Preis ablösen muss.“ Wirklicher Klimaschutz lässt sich nach Ansicht des VKU nur mit einer Zurückdrängung von Kunststoffverpackungen, z.B. durch die Umlegung der EU-Plastiksteuer auf die Hersteller, und einer bundesweiten Wertstofftonne erreichen.

Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft wirbt weiterhin für eine EU-weite Regelung der CO2-Bepreisung. „Ziel muss ein level playing field der EU-Mitgliedstaaten sein. Nationale Alleingänge bei der CO2-Bepreisung dienen dem Klima nicht“, betonte BDE-Präsident Peter Kurth. Solche Alleingänge führten nur zu Ausweichverhalten selbst innerhalb der EU.

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