BDE wehrt sich gegen Ausdehnung der IED-Richtlinie auf Deponien

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wehrt sich gegen Pläne der EU-Kommission, technische Anforderungen an Deponien künftig in der Industrieemissionsrichtlinie (IED) zu erfassen. Der Kommissionsvorschlag zur Novellierung der IED schieße über das Ziel hinaus und werde unweigerlich zu erheblichen Rechtsunklarheiten und Regelungsunsicherheiten führen, warnte BDE-Präsident Peter Kurth anlässlich des gestrigen Treffens des Umweltausschusses (ENVI) im EU-Parlament. Der zuständige Berichterstatter im Ausschuss, Radan Kanew, vertritt dabei die gleiche Position wie der Entsorgerverband. In seinem auf der Ausschusssitzung präsentierten Berichtsentwurf spricht sich Kanew dafür aus, die sich auf den Deponiebereich betreffenden Passagen im Kommissionsentwurf zu streichen.

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrien. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Produktion und setzt dabei auf das Konzept der besten verfügbaren Techniken (BVT). Auch wenn Deponien bereits zum Geltungsbereich der IED gehören, gibt es für sie – anders als etwa für Abfallverbrennungs- und -behandlungsanlagen – aber noch kein BVT-Merkblatt. Stattdessen genügte bisher die Einhaltung der technischen Anforderungen der EU-Deponierichtlinie....

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