Der BDE bewertet die Allgemeine Ausrichtung des EU-Rats in Bezug auf die geplante Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust insgesamt positiv. Wie der Verband Ende Dezember mitteilte, stellt die Ratsposition aus seiner Sicht „eine wichtige Weiterentwicklung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags dar, indem sie praktikablere Regelungen und eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlung von Unternehmen vorschlägt“. Wie berichtet sieht der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 vor, dass Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Granulatverlusten ergreifen müssen. Dies betrifft auch Recyclingunternehmen....
BDE: EU-Ratsposition zu Mikroplastik enthält „praktikablere Regelungen“
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