Bayern skeptisch gegenüber kommunaler Verpackungssteuer

Grundsätzlich steht die bayerische Staatsregierung neuen Steuern und damit auch einer kommunalen Verpackungssteuer skeptisch gegenüber. Das geht aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) auf eine Anfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Andreas Birzele hervor.

Hintergrund sind Pläne der Stadt Aschenburg zur Einfügung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. Bereits im Juni 2023 sei ein entsprechender Antrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht worden, bis heute aber keine Rückmeldung des Staatsministeriums erfolgt. Die Grünen wollen daher in Erfahrung bringen, ob zeitnah eine Entscheidung getroffen und ob die Zustimmung seitens des Staatsministeriums erteilt werde.

Nach dem Kommunalabgabengesetz bedarf eine Satzung, mit der eine Kommune eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer erheben will, der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn durch die Satzung erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt wird. Zuständig hierfür sei das StMI. Eine kommunale Verpackungssteuer als eine solche örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer werde bislang von keiner Kommune in Bayern erhoben, ein konkret formulierter Satzungsentwurf wurde dem Ministerium bisher nicht zur Zustimmung vorgelegt.

Das StMI prüfe derzeit, wie sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November 2024 auf die bayerische Rechtslage auswirke. Damit hatte das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2023 über die Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer in Tübingen zurückgewiesen.

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