Bayern: Keine Lockerung für Andienungspflicht bei GSB

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In Bayern gibt es keinerlei Überlegungen, die Andienungspflicht von Sonderabfällen an die Gesellschaft für Sondermüll Bayern (GSB) zu lockern. Mit der im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz verankerten Überlassungspflicht für gefährliche Abfälle zur Beseitigung werde das Ziel verfolgt, eine umweltfachlich ...

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