Kommunen sollen alte Gerätebatterien zurücknehmen

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Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen künftig zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien aus Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet werden. Das geht aus dem aktuellen Entwurf zur Neufassung des Batteriegesetzes hervor, den das Bundesumweltministerium Ende Januar zur Notifizierung an die EU-Kommission nach Brüssel geschickt hat.

Die verpflichtende Rücknahme soll dabei für jene Batterien gelten, die der Endverbraucher bei der Abgabe der Altgeräte an den kommunalen Sammelstellen laut ElektroG von diesen zu trennen hat. Für alle anderen Batterien bleibt es bei der Möglichkeit zur freiwilligen Rücknahme durch die örE. Die von den Kommunen gesammelten Altbatterien müssen aber in jedem Fall dem Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS) zur Abholung übergeben werden, heißt es im Gesetzesentwurf weiter. 

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BattG-Entwurf verpflichtet örE zur kostenlosen Rücknahme von Gerätebatterien

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