Baden-Württemberg benötigt mindestens ein Dutzend neue Vergärungsanlagen

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In Baden-Württemberg werden in den nächsten Jahren 12 bis 18 neue Vergärungsanlagen zur energetischen Verwertung von Bioabfall benötigt. Das geht aus dem Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplans hervor. Durch die im Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 2015 geforderte flächendeckende getrennte Sammlung von Bioabfällen und die künftig erhöhte Erfassung von Grünabfällen werden laut Landesumweltministerium zusätzliche Anlagenkapazitäten erforderlich.

So sind die landesweite flächendeckende Einführung der Biotonne in allen Kreisen sowie der Ausbau des Anschluss- und Benutzungszwangs geplant. Daher erwartet die Landesregierung eine Erhöhung des durchschnittlichen Aufkommens an häuslichen Bioabfällen von aktuell 42 auf 60 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Daraus leitet sich der erhöhte Bedarf an Vergärungsanlagen ab. Weitere Anlagen seien für die energetische und stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus Gärten und der Landschaftspflege erforderlich.

Für die Verwertung biologischer Abfälle stehen in Baden-Württemberg derzeit 14 Kompostierungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von 360.000 Jahrestonnen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es 19 Vergärungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von 290.000 Jahrestonnen. Für die Behandlung von Grünabfällen sind 65 Grünabfallkompostierungsanlagen sowie 772 Sammelplätze für Grünabfälle vorhanden.

Angesichts der Bedeutung der Sekundärrohstoffe für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliches Wachstum spielten die Bereiche „Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen“ im Entwurf ganz zentrale Rollen, betonte Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne). Bio- und Grünabfälle sollen stärker als bisher genutzt werden und damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten.

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