In Baden-Württemberg können Recyclingbaustoffe auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Abfallregime entlassen und als Produkte eingestuft werden. Der Erlass des Stuttgarter Umweltministeriums „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom April 2004 hat weiterhin Gültigkeit. ...
B-W: Erlass für RC-Baustoffe wurde erneut verlängert
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