Autarkieverordnung in Baden-Württemberg gilt nur noch für gemischte Siedlungsabfälle

Land hält an Verordnung fest / Alle MVA im Südwesten erfüllen R 1-Kriterium

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Baden-Württemberg hat seine europarechtlich umstrittene Autarkieverordnung angepasst. Künftig wird nun noch für gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) gefordert, dass diese in Anlagen ortsnah im Land entsorgt werden. Das geht aus einer Antwort des Stuttgarter Umweltministeriums auf einen ...

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