Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main ist unwirksam. Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht Mitte Mai in insgesamt drei Urteilen festgestellt (Az 6 K 5753/09, 6 K 510/10, 6 K 513/10 vom 11. Mai 2011). Laut Richterspruch habe die Straßenreinigung aufgrund einer Satzung der ...
Aus den Kommunen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -