Der Rhein-Neckar-Kreis erhebt seit Jahresbeginn Mindestgebühren bei den Restmülltonnen. Die AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH begründet diesen Schritt damit, dass im Zuge einer Überprüfung der Nutzungsfrequenz im vergangenen Jahr festgestellt wurde, dass eine „nicht unerhebliche ...
Aus den Kommunen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -