
Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) fordert die Bundesregierung zu einer 1:1-Umsetzung des EU-Durchführungsbeschlusses über die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen auf. Wie auch BDE, VKU und ITAD moniert der Verband die Kurzfristigkeit, mit der das Bundesumweltministerium im kürzlich vorgestellten Entwurf zur Novelle der 17. BImSchV versucht, über die BVT hinausgehende Verschärfungen vorzunehmen. Insbesondere für nicht sofort notwendige Umsetzungen, wie die geplante Einführung eines Umweltmanagementsystems, brauche es Übergangsfristen, so die ASA.
Mit dem EU-Durchführungsbeschluss 2019/2010 von Dezember 2019 werden Anforderungen an den Betrieb, die Emissionen und die Überwachung von Abfallverbrennungsanlagen nach dem Stand der Technik festgelegt, die von den Anlagenbetreibern vier Jahre nach Veröffentlichung, also bis Anfang Dezember 2023 einzuhalten sind. Zur Umsetzung müssen die nationalen Regelwerke bis dahin entsprechend angepasst werden.
Laut ASA kommt die Umsetzung der BVT in deutsches Recht nun sehr kurzfristig. Gleichwohl seien die, den besten verfügbaren Techniken entsprechenden Änderungen erkennbar gewesen, so dass sich die Anlagenbetreiber auf diese Neuerungen einstellen konnten. Anders sehe es bei der Umsetzung von über die BVT hinausgehende Verschärfungen durch den Verordnungsgeber aus. Diese ohne Übergangsfrist umzusetzen, sei weitaus schwieriger.
Die ASA bezieht sich hierbei insbesondere auf die im Referentenentwurf des BMUV geplante Einführung und Anwendung des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems. Die aufgeführten Aspekte des vergleichbaren Systems entsprechen Verbandsangaben zufolge im Wesentlichen denen der DIN EN ISO 14001. Allerdings setzten EMAS und die DIN-Norm unterschiedliche Schwerpunkte, so dass für den direkten Vergleich eine ganze Reihe zusätzlicher Merkmale eingeführt werden müssten.
Die ASA verweist darauf, dass Umweltmanagementsysteme auch ein wesentlicher Bestandteil der derzeit auf EU-Ebene laufenden Novelle der IED-Richtlinie sein werden. Ein Abgleich der vorgesehenen Inhalte sei bei der Novelle der 17. BImSchV daher zwingend erforderlich, da eine Anpassung der geforderten Merkmale im Umweltmanagementsystem für die Anlagenbetreiber zusätzlichen Aufwand bedeute. Die ASA plädiert daher für eine Übergangsfrist, damit die Ausgestaltung seitens der EU festgelegt werden kann.