
Am Donnerstag hat die Anwendung eines Großteils der Bestimmungen begonnen, die 2024 neu in die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) aufgenommen wurden. Zu ihnen gehört der Start der Nutzungspflicht für Diwass (Digital Waste Shipment System), die elektronische EU-Plattform zur digitalen Abwicklung der Verwaltungsverfahren rund um den Export und Import von Abfällen.
Notifizierungspflichtige Verbringungen innerhalb der EU sollen durch neue Regelungen einfacher und schneller ablaufen, ebenso das Verfahren für Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung. Für grenzüberschreitende Lieferungen bestimmter Abfälle insbesondere in Drittländer gelten hingegen strengere Regeln.
„Diese neuen Vorschriften sollen den Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft fördern und stellen einen entscheidenden Schritt hin zu vollständig digitalisierten Verfahren für Abfallverbringungen dar“, teilte die EU-Kommission mit. „Durch eine bessere Rückverfolgbarkeit und Verfügbarkeit von Sekundärrohstoffen sowie die Verringerung der Abhängigkeit von Primärrohstoffimporten aus Drittstaaten werden sie zur Stärkung der strategischen Autonomie der EU beitragen. Zudem soll sichergestellt werden, dass aus der Europäischen Union exportierte Abfälle auf ökologisch nachhaltige Weise behandelt werden“, so die EU-Behörde weiter.
EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall erklärte, der Zugang zu Rohstoffen sei in der heutigen geopolitischen Lage nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern „ein strategischer Imperativ“. Diwass werde Europa dabei helfen, die Kontrolle über die eigenen Ressourcenströme zu übernehmen und aus Abfällen eine sichere und nachhaltige Quelle kritischer Rohstoffe zu machen. „So schaffen wir ein widerstandsfähiges und selbstständiges Europa, bauen Bürokratie ab und bekämpfen den illegalen Handel“, sagte Roswall.
Jährliche Einsparungen von 1,4 Mio. € Verwaltungskosten
Auch Eric Mamer, der Generaldirektor für Umwelt der EU-Kommission, erklärte auf Linkedin, dass das neue digitale System den Kampf gegen illegale Verbringungen unterstützen werde. Er verwies auch auf Schätzungen, dass es Unternehmen und Behörden jährlich Einsparungen in Höhe von 1,4 Mio. € an Verwaltungskosten ermöglichen werde.
Informationen der EU-Kommission zufolge wurden 2024 innerhalb der EU rund 26 Mio. Tonnen notifizierungspflichtiger Abfälle verbracht. Der grenzüberschreitende EU-Binnenhandel mit Abfällen der grünen Liste, also Abfällen, die nicht unter die Notifizierungspflicht fallen wie zum Beispiel Altpapier, erreichte 50 Mio. Tonnen.
Die EU-Behörde veröffentlichte auch aktualisierte Hinweise für Notifizierungsdokumente. Die englischsprachige Anleitung kann hier abgerufen werden.
Übergangsregelung für nicht notifizierungspflichtige Abfälle
Die technischen Vorbereitungen für das Diwass-System hatten sich allerdings verzögert, so dass Rufe nach einer Verschiebung laut wurden und die Registrierung von Unternehmen erst im März anlaufen konnte. Die Kommission sprach deshalb die Empfehlung aus, bei der Verbringung nicht notifizierungspflichtiger Abfälle bis zum Jahresende 2026 weiterhin die Führung des Anhang-VII-Begleitformulars in Papierform zu dulden. Für notifizierungspflichtige Transporte gibt es dagegen keine Übergangsregelung.
In Deutschland einigten sich Bund und Länder darauf, von Sanktionen abzusehen, wenn es nicht möglich sei, den Anhang VII elektronisch zu führen. Als Papierdokument muss dabei die neue Version des Formulars genutzt werden, die mit der novellierten VVA eingeführt wurde.
Branchenverbände erneuern Ruf nach Abschaffung der Zwei-Tages-Regel
Verbände der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft drückten am Donnerstag die Hoffnung aus, die Digitalisierung der Verfahren werde Effizienz, Transparenz und Rückverfolgbarkeit verbessern. Sie unterstrichen aber gleichzeitig die Notwendigkeit eines praxisgerechten Vorgehens.
So erneuerten sowohl die Europäische Föderation der Entsorgungswirtschaft (FEAD) als auch Recycling Europe ihren Ruf nach einer Streichung der Zwei-Tages-Regel, die von Unternehmen fordert, geplante Anhang-VII-Transporte bereits zwei Tage vor Abfahrt in Diwass einzutragen. Diese Pflicht führe zu unverhältnismäßigen logistischen Einschränkungen und Verwaltungsaufwand und stehe in Konflikt mit den übergeordneten Zielen der EU für Effizienz des Binnenmarkts und der Kreislaufwirtschaft, so FEAD.
Weitere Einschränkungen für Ausfuhr von Altkunststoffen
Seit dem 21. Mai gelten auch strengere Anforderungen an die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Länder außerhalb der Union. Sämtliche Exporte in Drittländer unterliegen jetzt der Pflicht zur Vorab-Notifizierung und -Genehmigung.
Am 21. November folgt ein weiterer Einschnitt mit einem vollständigen Exportverbot für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten. Es wird mindestens zweieinhalb Jahre lang Bestand haben und kann erst danach von der EU-Kommission länderspezifisch auf deren Antrag hin aufgehoben werden. Die jeweiligen Länder müssen dafür umfassende Nachweise erbringen, dass sie über ausreichende Kapazitäten für das umweltgerechte Recycling der Importe verfügen.



