Altautoverordnung auch vom Rat der Europäischen Union angenommen

Deutschland mit Vorbehalten gegenüber Spiegelklausel

Der Rat der Europäischen Union als Vertretung der Mitgliedstaaten hat die neue Verordnung über Altfahrzeuge (ELVR) am Montag förmlich verabschiedet und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die neuen Vorschriften über Kreislaufwirtschaft und Rezyklateinsatz im Automobilbau und die Verwertung von Altfahrzeugen ersetzen die bisherige Altauto-Richtlinie und die 3R-Typgenehmigungsrichtlinie durch einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen abdeckt, von Konstruktion und Produktion über Sammlung und Demontage bis hin zum Recycling.

Nahezu alle Mitgliedstaaten unterstützten die neue Verordnung. Einige von ihnen, darunter auch Deutschland, gaben jedoch Vorbehalte in Bezug auf spezifische Elemente zu Protokoll....

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