AGVU schlägt Korrekturen an neuer EU-Verpackungsverordnung vor

In Brüssel wird mit Hochdruck an der Finalisierung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gearbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) hat nun erneut Vorschläge und Forderungen an die Politik gerichtet. Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission wird zurzeit im EU-Parlament und zwischen den Mitgliedstaaten im Rat verhandelt. Dabei liegt eine Reihe von Vorschlägen auf dem Tisch – ob es jedoch noch vor den Europawahlen 2024 zu einer Einigung auf einen gemeinsamen Text kommt, gilt als fraglich.

Mitspracherecht bei Kriterien für recyclingfreundliches Desgin

Die AGVU erwartet mit Blick auf einheitliche Designanforderungen, die entscheidend für eine höhere Recyclingfähigkeit von Verpackungen sind, bei der Entwicklung der Designkriterien eine echte Mitsprache der Stakeholder. Alternativ wären die Mandatierung und zeitnahe Entwicklung von CEN-Normierungen für alle Verpackungsmaterialien möglich.

Kritisiert wird von der Organisation, dass die Einstufung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung ab 2035 auch davon abhängen soll, ob EU-weit genügend Recyclingkapazitäten „in großem Maßstab“ für das jeweilige Format zur Verfügung stehen. Die Hersteller hätten allerdings nur begrenzten Einfluss auf die Recyclinginfrastruktur. So gebe es Schwankungen, die durch den Ausfall einzelner Recyclinganlagen verursacht werden. Dies dürfte aber nicht automatisch zu einem Vermarktungsverbot der betroffenen Verpackung führen. Der Vorschlag der AGVU: Stattdessen sollte ein Durchschnittswert der vorhandenen Recyclingkapazität über mehrere Jahre in Betracht gezogen werden, um die Anforderungen zu erfüllen. Diskutiert werde aktuell eine geografische Einschränkung, d.h. die Betrachtung der Recyclinginfrastruktur in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten. Dies würde jedoch Markteintrittsbarrieren schaffen und den EU-Binnenmarkt gefährden. Zudem stünde eine derartige Einschränkung im Widerspruch zu den Marktgegebenheiten: Denn Sortier- und Recyclingkapazitäten würden grenzüberschreitend genutzt und ließen sich keinem Mitgliedstaat exklusiv zuordnen....

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