Abstimmung im Bundesrat über neues Abfallgesetz wird spannend

|

Die Abfallwirtschaft blickt mit Spannung auf die Länderkammer. Der Bundesrat wird am 27. Mai über seine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz abstimmen. Dem Plenum liegen widersprechende Empfehlungen der Ausschüsse vor. So lehnen der Finanz-, der Innen- und der Umweltausschuss die Neuregelung der Überlassungspflichten ab, die nach allgemeiner Einschätzung gewerblichen Sammlungen wieder mehr Raum geben soll. Dadurch würden die Überlassungspflichten weitgehend auf die Bestimmung des geltenden Rechts zurückgeführt. Die drei Ausschüsse begründen ihre Haltung damit, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem Altpapierurteil nach jahrelanger Rechtsunsicherheit Klarheit geschaffen und herausgestellt habe, dass mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kein Einfallstor für parallele private Entsorgungsstrukturen geschaffen werden sollen. Der Wirtschaftsausschuss widerspricht diesem Ansinnen: „Die Empfehlungen führten dazu, dass die vom Gesetzesentwurf vorgesehenen Möglichkeiten der gewerblichen Sammlung, Haushaltabfälle auf privatwirtschaftlichem Wege einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, beseitigt werden." Die Hausmüllentsorgung werde damit in ein abschließendes kommunales Entsorgungsmonopol überführt.

Darüber hinaus fordern Umwelt- und Innenausschuss substanzielle Änderungen hinsichtlich der Organisationszuständigkeit für die künftige Wertstofftonne bzw. das Wertstofferfassungssystem. Zum einen soll die Zuständigkeit nicht erst in einer künftigen Verordnung, sondern bereits im Gesetz geklärt werden. Zum anderen sollen es die Kommunen sein, bei denen die Organisationszuständigkeit liegt. Es müsse vermieden werden, dass es zu einer Teilung zwischen privatrechtlich organisierten Sammlungen von Verpackungsabfällen und den unter die kommunale Zuständigkeit fallenden Sammlungen stoffgleicher Nichtverpackungen komme. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verfügten über die notwendige Erfahrung, um diese Aufgabe im Sinne einer umweltorientierten Recyclingwirtschaft zu erledigen. Dem widerspricht ebenfalls der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats: Dieser Beschluss wolle - über die Wertstofftonne hinaus - eine Rekommunalisierung der Hausmüllentsorgung gegen den Willen der privaten Entsorgungswirtschaft legalisieren.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -