Der neue Abfallwirtschaftsplan (AWP) Nordrhein-Westfalen sorgt weiter für reichlich Zündstoff. Insbesondere der geplante Zuschnitt in fünf Entsorgungsregionen wird nach wie vor heftig diskutiert, wie die für die öffentliche Anhörung im Landtagsumweltausschuss Ende August einge-reichten Stellungnahmen zeigen. Auch die Forderung der Landesregierung, mittel- bis langfristig die Abfallverbrennungskapazitäten im Land zu reduzieren, sorgt nicht nur bei den MVA-Betreibern für Protest. In einem im Anhörungsverfahren vorgelesenen Brief des Bundeskartellamts erneuert dessen Präsident Andreas Mundt seine kartellrechtlichen Bedenken eines koordinierten Kapazitätsrückbaus.
Insbesondere an der im AWP postulierten „landesweiten Koordinierung einer langfristigen Anpassung der Kapazitäten bei den Abfallbehandlungsanlagen“ nimmt das Kartellamt Anstoß. Denn eine gemeinsame Planung von Kapazitätsreduktionen durch Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, stelle in der Regel eine Beschränkung des Wettbewerbs dar, schreibt Mundt. „Die Umsetzung dieser Planungen ist daher geeignet, beim Bundeskartellamt eine Untersuchung des Verdachts auf Verstoß gegen das Kartellverbot auszulösen.“ Damit hat Mundt seiner bereits Ende letzten Jahres auf einer Tagung geäußerten Warnung, die Landesregierung begebe sich mit ihrer Abfallwirtschaftsplanung auf sehr dünnes Eis, nochmals zusätzliches Gewicht verliehen.
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Mundt erneuert kartellrechtliche Bedenken gegen neuen Abfallwirtschaftsplan NRW