Mindestgehalte an Sekundärrohstoffen, Kriterien für Haltbarkeit und Wiederverwendbarkeit und eine Ausweitung der Herstellerverantwortung für Schlüsselprodukte gehören zu den Maßnahmen, die die Europäische Kommission im kommenden Jahr im Rahmen ihrer Initiative für mehr Ressourceneffizienz prüfen will. Der "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa", der am Dienstag in Brüssel präsentiert wurde, enthält als ein Etappenziel für den Bereich Abfallwirtschaft eine vollständige Umsetzung des Abfallrechts bis zum Jahr 2020. "Illegale Abfallverbringung gibt es nicht mehr. Die energetische Verwertung beschränkt sich auf nicht recyclingfähige Materialien, die Deponierung ist praktisch eingestellt und ein hochwertiges Recycling ist sichergestellt", so die Vision der EU-Kommission.
Abfallwirtschaft und Ressourceneffizienz
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