Der Bundesrat hat letzte Woche im Plenum den von den Ausschüssen für Wirtschaft- und Umwelt eingebrachten Änderungen an der Novellierung der 17. BImSchV zugestimmt. Nach Angaben des Fachverbands Holzenergie (FVH) verhindert er damit vorerst unverhältnismäßige Auflagen für eine Vielzahl von kleineren und mittleren Altholz(mit)verbrennungsanlagen. Der Verordnungsentwurf müsse in der Folge nochmal von der Bundesregierung angepasst werden und werde aller Voraussicht nach weniger drastisch ausfallen als ursprünglich befürchtet, so der FVH. Wie bereits berichtet, ist die Novelle damit frühestens Ende März 2024 zu erwarten....
17. BImSchV: Nachbesserung für Altholzanlagen erwartet
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