120.000 Tonnen Altreifen im Jahr 2020 in Bayern verwertet

In Bayern wurden im Jahr 2020 knapp 120.000 Tonnen Altreifen mit Herkunft aus dem Freistaat in Shredderanlagen verwertet. In Abfallmitverbrennungsanlagen wurden knapp 50.000 Tonnen Altreifen aus Bayern energetisch verwertet. Das geht aus einer Antwort des Landesumweltministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. In den Zahlen seien aber Doppelzählungen durch einzelne Fälle der energetischen Verwertung, etwa über die Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus geshredderten oder vermahlenen Altreifen nicht auszuschließen.

Über die exportierten Mengen an Altreifen liegen den zuständigen Bezirksregierungen keine Angaben vor: So seien einerseits in den Jahren 2020, 2021 und 2022 keine Ausfuhren von zur Beseitigung bestimmten Altreifen im Rahmen einer Notifizierung angemeldet worden. Anderseits seien zur Verwertung bestimmte Altreifen als grün gelistete Abfälle unter dem Basel-Code B3140 eingestuft und dürfen in die meisten Länder entsprechend der Abfallverbringungsverordnung verbracht werden. Eine Information der zuständigen Behörden bei grün gelisteten Abfällen sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Hinsichtlich der Verstöße gegen das Abfallrecht durch die illegale Entsorgung von Altreifen werden die Daten nicht zentral erfasst. Vielmehr liegen diese den einzelnen Kreisverwaltungen vor. Demnach wurden in Bayern im Jahr 2020 insgesamt 345 Verstöße, ein Jahr später 375 Verstöße und im Jahr 2022 nochmals 257 Verstöße gezählt. Üblicherweise wurden zwischen einem und 50 Altreifen abgelagert, in einigen Fällen betrugen die vorgefundenen Ablagerungen aber auch über 100 Altreifen. In der Regel konnten die Verursacher illegal abgelagerter Altreifen nicht festgestellt werden. Dabei sieht der Bußgeldkatalog bei einer Menge bis fünf Stück in Abhängigkeit von den Tatbegehungsumständen ein Bußgeld von 110 bis 330 € vor, bei größeren Mengen von 330 bis 1.600 €.

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