Weitere Geldstrafe im Kartellverfahren gegen österreichische Entsorger bestätigt

Im Rahmen der Aufarbeitung des langjährigen Entsorgungskartells in Österreich hat das Kartellgericht nun eine weitere Geldbuße verhängt. Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute mitteilte, wurde gegen zwei Gesellschaften der Entsorgungsgruppe Huber eine Strafe in Höhe von 175.000 € ausgesprochen.

Die Huber-Gruppe, die schwerpunktmäßig in Kärnten tätig ist, hatte sich laut BWB zwischen 2003 und März 2021 an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen beteiligt. Diese Verstöße seien Teil eines österreichweiten Kartells gewesen, das sich von Juli 2002 bis März 2021 über weite Teile der Abfallwirtschaft erstreckt habe.

Die verhängte Geldbuße fällt vergleichsweise niedrig aus. Als Gründe nannte die Wettbewerbsbehörde in einer früheren Mitteilung die untergeordnete Rolle von Huber im Kartell, die geringere Anzahl an dokumentierten Verstößen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Zudem habe Huber im Rahmen des Kronzeugenprogramms umfassend zur Aufklärung des Falls beigetragen und ein Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben, erklärte die BWB heute.

Mit der Verurteilung von Huber wurde nun gegen das dritte Unternehmen in dem Fall eine Entscheidung getroffen. Bereits im vergangenen Jahr war eine Geldstrafe in Höhe von 7,085 Mio € gegen den Entsorger Saubermacher verhängt worden. Auch Saubermacher hatte sich auf das Kronzeugenprogramm berufen, was zu einer Strafmilderung führte. Laut eigener Angabe hatte das Unternehmen rund 80 kartellrechtlich relevante Einzelfälle identifiziert. FCC Austria, ein weiteres beteiligtes Unternehmen, ging aufgrund seines Kronzeugenstatus hingegen straffrei aus.

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde laufen seit mittlerweile über vier Jahren. In ihrem Zuge wurden Hausdurchsuchungen bei rund 20 Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Neben physischen Dokumenten im Umfang von über 2.000 Seiten sicherte die Behörde mehr als 60 Terabyte an digitalen Daten. Das aufgeflogene Kartell soll öffentliche und private Ausschreibungen betroffen und durch Gebiets- und Kundenaufteilungen sowie abgesprochene Angebote zu einem weitreichenden, ineinandergreifenden System geführt haben, das den gesamten österreichischen Entsorgungsmarkt beeinflusste.

Weitere Entscheidungen gegen beteiligte Unternehmen stehen noch aus. Die Behörde kündigte an, die Ermittlungen zügig voranzutreiben.

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