Der chemische Kunststoffrecycler Brightmark hat am 16. März für drei Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit einem Werk in Ashley im US-Bundesstaat Indiana freiwillige Anträge gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzrechts beim Insolvenzgericht des Bezirks Delaware gestellt. Wie das Unternehmen erklärte, zielten die Anträge auf Gläubigerschutz darauf ab, die langfristige Betriebsfähigkeit des Werks in Ashley sicherzustellen. Während des Sanierungsprozesses habe Brightmark finanzielle Mittel bereitgestellt, um den alltäglichen Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Zustimmung des Insolvenzgerichts zu diesen finanziellen Verpflichtungen steht noch aus.
Der Antrag erfolgt vor dem Hintergrund von finanziellen Schwierigkeiten, die durch eine mangelnde Kapazitätsauslastung des Werks bedingt seien. Laut Gerichtsunterlagen wird das Werk in Ashley derzeit nur mit 5 Prozent seiner vollen Kapazität betrieben. Brightmark plane jedoch, den Betrieb der Anlage während des Sanierungsverfahrens fortzusetzen und führe bereits Verkaufsverhandlungen mit potenziellen Käufern. Der Insolvenzprozess soll die rund 90 Arbeitsplätze vor Ort nicht berühren, so das Unternehmen.
Bob Powell, Gründer und CEO von Brightmark, betonte, dass dieser Schritt notwendig sei, um die Zukunft des Unternehmens aktiv zu gestalten. „Dieser strategische Schritt soll die langfristige Überlebensfähigkeit des Werks in Ashley sicherstellen und uns ermöglichen, unser Geschäft nachhaltig auszubauen“, so Powell. Er fügte hinzu, dass Brightmark optimistisch in Bezug auf die Zukunft des Werks in Thomaston, Georgia, sei, wo derzeit die erforderlichen Genehmigungsanträge bezogen auf die Luftreinhaltung vorbereitet würden....




