US-Umweltbehörde prüft Lockerung der Emissionsvorgaben für chemisches Recycling

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Die US-Umweltbehörde EPA prüft erneut eine Lockerung der bundesrechtlichen Emissionsvorschriften für Pyrolyse- und andere Anlagen des chemischen Recyclings. In einem im März veröffentlichten Regelungsentwurf zu sogenannten Air Curtain Incinerators bittet die Behörde um Stellungnahmen zu dem Vorschlag, „Pyrolyse-/Verbrennungseinheiten“ aus der Definition kommunaler Abfallverbrennungsanlagen („municipal waste combustion units“) im Regelwerk für Other Solid Waste Incinerators (OSWI) herauszunehmen.

Einen ähnlichen Vorstoß hatte die EPA bereits 2020 unternommen. Das Verfahren wurde jedoch 2023 wieder eingestellt, nachdem nach Angaben der Behörde zahlreiche kritische Stellungnahmen eingegangen waren.

Anlagen, die unter die OSWI-Vorschriften fallen, unterliegen gemäß Abschnitt 129 des Clean Air Act strengen Emissionsanforderungen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Emissionsüberwachung, Berichterstattung und Genehmigung sowie Grenzwerte für besonders toxische Schadstoffe. Die Vorschriften wurden 1990 eingeführt und gelten für neue wie bestehende Anlagen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte steht die Frage, welchem Regulierungsrahmen Pyrolyseanlagen künftig unterliegen würden, falls sie aus der Definition kommunaler Abfallverbrennungsanlagen herausgenommen werden. Bereits bei früheren Diskussionen war erwogen worden, solche Anlagen stattdessen nach den weniger strengen Abschnitten 111 oder 112 des Clean Air Act für stationäre Emissionsquellen zu regulieren. Kritiker warnen jedoch, dass ohne einen konkreten Ersatzrahmen eine Regulierungslücke entstehen könnte....

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