„Unverhältnismäßige Anforderungen an Nebenprodukte beeinträchtigen Grundrechte“

Generalanwalt beim EuGH stellt Schlussantrag zur Verwendung von Gülle

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Unverhältnismäßige Anforderungen an Nebenprodukte können gegen das staatliche Willkürverbot und damit gegen die europäischen Grundrechte verstoßen. Das ist einem Schlussantrag des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu entnehmen (Rechtssache C-113/12). Sind die ...

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