Der Wiener Landtag hat eine weitreichende Novelle zum Gebrauchsabgabegesetz beschlossen: Ab Januar 2027 ist demnach die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichem Grund verboten. Während die Stadtverwaltung mit zunehmender Vermüllung, aufgebrochenen Behältern und einem gescheiterten Sauberkeitsmanagement der Betreiber argumentiert, warnt Humana Österreich vor einem massiven Rückgang der getrennten Textilsammlung. Nach Angaben der Organisation werden in Wien jährlich rund 5.000 Tonnen Gebrauchtkleidung erfasst; davon entfielen rund 4.000 Tonnen auf Container an öffentlichen Standorten.
„Altkleider-Sammelcontainer führen häufig zu Verschmutzung auf Gehsteigen und Straßen, anstatt zur sinnvollen Wiederverwertung von Altkleidern“, teilte die Stadt zur Begründung des Schrittes mit. Insgesamt 2.280 Behälter stehen derzeit auf öffentlichem Grund und sollen durch die Novelle künftig von dessen Nutzung ausgenommen werden: Ab 1. August werden keine neuen Genehmigungen mehr erteilt; bestehende Bewilligungen laufen zum Jahresende aus. Durch die Entfernung der Container „wird eine massive Reduktion der Verschmutzung erwartet“, heißt es von Verwaltungsseite.
Aufgrund von Plünderungen würden Reste laufend achtlos neben die Behälter geworfen. Die städtische Müllabfuhr müsse „mehrfach täglich ausrücken, um herumliegende Altkleidung einzusammeln und zu entsorgen“, sagte Planungsstadträtin Ulli Sima. Beschwerden kämen aus allen Bezirken. Die für die Container verantwortlichen Akteure seien über Jahre immer wieder aufgefordert worden, die Missstände zu beseitigen – leider erfolglos. „Fakt ist, die Betreiber bekommen dieses Problem nicht in den Griff und lagern die Probleme und Kosten an die Öffentlichkeit aus“, so Sima.
Ergänzend verwies die Stadt auf eine Greenpeace-Studie, wonach nur ein geringer Anteil der erfassten Altkleider tatsächlich wiederverwendet werde und ein Teil in Drittländern auf Müllhalden lande. Ebenfalls thematisiert wurde der Preisverfall für Sammelware aufgrund der abnehmenden Qualität durch Fast Fashion. Da das bisherige Geschäftsmodell immer mehr zusammenzubrechen drohe, müsse umgedacht werden. Mit den neuen Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie würden sich die Bedingungen für die Textilbewirtschaftung in Europa schon bald ändern, einschließlich erweiterter Herstellerverantwortung (EPR) und neuer Finanzierungsgrundlage spätestens ab 2028, betonte die Stadtverwaltung. Auf Privatgrund sei die Containersammlung weiterhin möglich.
Sammler „vor vollendete Tatsachen gestellt“
Humana Österreich als einer der größten Sammler in Wien kritisierte in einer ersten Reaktion, dass der Beschluss der Gesetzesnovelle zum Containerverbot auf öffentlichen Flächen ohne vorherige Anhörung, Debatte oder Begutachtung erfolgt sei. Bei Gesprächen mit der Stadt im Januar sei noch von einem regulären Weiterbetrieb des aktuellen Systems bis zur Einführung der EPR die Rede gewesen. Nun seien die betroffenen Akteure „vor vollendete Tatsachen gestellt“ worden; Angebote zur gemeinsamen Lösungsfindung habe die Stadt abgelehnt....




