Spanien hat ab 2023 eine neue Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoffen beschlossen. Das Gesetz war Anfang April im Staatsanzeiger veröffentlicht worden. Die Steuer auf „Einwegverpackungen aus Kunststoff“ ist breit angelegt. Dazu gehören nicht wiederverwendbare Kunststoffbehälter, Halbzeuge aus Kunststoff (z. B. Vorformlinge, thermoplastische Platten) zur Herstellung von Einweg-Kunststoffbehältern sowie Kunststoffprodukte, die das Verschließen, den Handel oder die Präsentation der Einwegbehälter erleichtern sollen. Recycelter Kunststoff aus dem mechanischen oder chemischen Recycling ist nicht steuerpflichtig. Steuerzahler können möglicherweise eine von einer akkreditierten Stelle ausgestellte Bescheinigung vorlegen, die die Menge und die Art des Recyclings des Produkts nachweist....
Spanien besteuert ab 2023 Plastikverpackungen
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