Schweizer Müllverbrennungsanlagen schließen mit Regierung neuen Pakt zur CO2-Senkung

Jährlich eine Mio Franken für CCS-Forschung / Erste Abscheideanlage bis 2030

Auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 will die Schweiz auch maßgeblich auf Fortschritte in der Abfallverbrennung setzen. Dank neuer Technologien zur Abscheidung und dauerhaften Speicherung von CO2 sollen in diesem Sektor die Emissionen langfristig auf Null zurückgehen oder sogar negativ werden. In einer diese Woche mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung verpflichten sich die Schweizer Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen, langfristig in die Forschung und Entwicklung der Schlüsseltechnologie „Carbon Capture“ zu investieren sowie spätestens 2030 eine erste CO2-Abscheidungsanlage in Betrieb zu nehmen. Im Gegenzug bleiben sie befreit von der Teilnahme am Schweizer Emissionshandelssystem.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) als Vertreter der 29 Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) in der Schweiz. Die Vereinbarung erneuert die Ende 2021 ausgelaufene vorangegangene Vereinbarung zwischen den beiden Parteien und richtet sie neu aus. Lag der Fokus der alten Vereinbarung auf CO2-Verminderungen durch Wärmerückgewinnung soll mit der neuen Vereinbarung nun die Einführung von Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) vorangetrieben werden.

Die Ziele der ersten Vereinbarung aus dem Jahr 2014, die Netto-CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung zwischen 2010 und 2020 um 200.000 Tonnen zu senken, hatte der VBSA, wie berichtet, knapp verfehlt. Unter Berücksichtigung des Einflusses der Wintertemperatur auf die Wärmelieferungen gelten die Reduktionsziele aber dennoch als erreicht, wie das UVEK in einer Pressemitteilung klarstellt.

Reduzierung der CO2-Emissionen mit technischen Mitteln kaum möglich

Eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen mit technischen Mitteln sei aber kaum möglich, zumal die KVA gesetzlich verpflichtet seien, angelieferte Abfälle zu verbrennen. Deswegen sei es laut UVEK nun wichtig, Pilotprojekte und die industrielle Anwendung von CCS-Anlagen sowie Negativemissionstechnologien voranzutreiben. Mit Hilfe der neuen Vereinbarung könne die Schweiz ihre Vorreiterrolle in diesem Bereich festigen.

Konkret sieht die jetzt in Kraft getretene und bis Ende 2031 befristete neue Vereinbarung vor, dass der VBSA und seine KVA-Mitglieder bis spätestens 2030 mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage mit einer nominellen Jahreskapazität von mindestens 100.000 Tonnen CO2 pro Jahr in Betrieb nehmen. Um die Ziele und Zwischenziele zu erreichen, wird der VBSA durchschnittlich eine Mio Franken pro Jahr beisteuern.

Den vollständigen Bericht mit allen Details der neuen Vereinbarung lesen in EUWID Recycling und Entsorgung 12/2022. Für Kunden unseres Premium-Angebots steht die Ausgabe auch hier als E-Paper zur Verfügung:...

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