Schweiz: Neue Verpackungsverordnung schreibt Recyclingquoten für Kunststoffe fest

Der Schweizer Bundesrat hat eine neue Verpackungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Getränkeverpackungsverordnung. Erstmals schafft die Schweiz damit einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen aller Materialarten und führt verbindliche Vorgaben für die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen und Getränkekartons ein.

Kern der Neuregelung sind erstmals verbindliche stoffliche Verwertungsziele. Ab 2032 müssen mindestens 55 Prozent der Einweg-Kunststoffverpackungen und 70 Prozent der Getränkekartons stofflich verwertet werden. Werden diese Quoten nicht erreicht, kann der Bundesrat weitergehende Maßnahmen anordnen. Dazu zählen unter anderem die Einführung eines vorgezogenen Recyclingbeitrags oder eines Pfandsystems.

Zur Erreichung der Verwertungsziele wird ab 2031 eine subsidiäre Rücknahmepflicht für Einweg-Kunststoffverpackungen und Getränkekartons eingeführt. Hersteller und Händler müssen entsprechende Verpackungen zurücknehmen und einer stofflichen Verwertung zuführen, sofern sie diese Verpflichtung nicht über eine anerkannte Branchenorganisation erfüllen. Die Regelung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als eine Mio. Schweizer Franken und einer jährlichen Inverkehrbringung von mehr als 500 Kilogramm entsprechender Verpackungen....

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