Der Schweizer Bundesrat hat der Anpassung der Altlasten-Verordnung zugestimmt. Ab dem ersten März gelten dann tiefere Sanierungswerte für Quecksilberbelastungen an haus- und gartennahen Standorten. Bislang müssen diese Flächen erst bei einer Quecksilberbelastung von 5 mg/kg saniert werden. Da das Schweizer ...
Schweiz: Ab März gilt novellierte Altlastenverordnung
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