Portugal wegen Verstoß gegen Deponierichtlinie abgemahnt

Wegen mangelnder Vorbehandlung von Abfällen vor der Deponierung hatte die Europäische Kommission Ende Februar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal eröffnet. Ende September kündigte die EU-Behörde nun den Start der zweiten Stufe des Verfahrens gegen den Mitgliedstaat an. Sie werde eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die portugiesische Regierung richten und ihr eine Frist von zwei Monaten setzen, um zu antworten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Falls diese aus Sicht der Kommission nicht ausreichen, kann sie als dritten Verfahrensschritt Klage gegen den Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben.

Nach Angaben der EU-Kommission durchlaufen mindestens 59 Prozent der Siedlungsabfälle in Portugal vor der Deponierung keine Vorbehandlung. Dies stelle einen Verstoß gegen die Verpflichtungen dar, die sich durch die Deponierichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie der EU ergeben....

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