Das österreichische Lebensministerium hat den Rechtsbegriff der „Entledigungsabsicht“ in einem aktuellen Schreiben am Beispiel Boden näher erläutert. Demnach besteht eine Entledigungsabsicht dann, wenn „die Weggabe einer Sache in erster Linie darauf abzielt, diese loszuwerden“, heißt es in dem Schreiben. ...
Österreichs Lebensministerium erläutert Entledigungsabsicht
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