Die in Österreich vom Kartellgericht angeordnete Hausdurchsuchung bei einem im Markt für Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen tätigen Unternehmen war rechtmäßig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht Ende Januar festgestellt. Ein parallel eingebrachter Parteiantrag auf Normenkontrolle blieb ebenfalls ohne Erfolg: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies ihn mit einem Beschluss bereits Ende letzten Jahres als unzulässig zurück. Gegenstand beider Verfahren war nicht die materielle Beurteilung eines Kartellrechtsverstoßes, sondern die Rechtmäßigkeit der angeordneten Ermittlungsmaßnahmen beziehungsweise die Zulässigkeit des Normenprüfungsantrags.
Ausgangspunkt war ein Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 4. Juni 2025 beim Kartellgericht auf Anordnung einer Hausdurchsuchung. Das Gericht erließ kurz darauf einen entsprechenden Durchsuchungsbefehl. Begründet wurde dies mit einem begründeten Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung....




