Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) hat eine Prüfung durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in ihren Geschäftsräumlichkeiten bestätigt. Der Vorstand sicherte volle Kooperation zu und erklärte, man gehe derzeit nicht von Verfehlungen aus. Interne wie externe Kontrollmechanismen seien fester Bestandteil der Governance.
Ende Januar hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht die Rechtmäßigkeit einer im Vorjahr durchgeführten Hausdurchsuchung im Markt für Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen bestätigt. Gegenstand dieses Verfahrens war nicht die materielle Beurteilung eines möglichen Kartellrechtsverstoßes, sondern die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Durchsuchungsbefehl erfüllt waren.
Nach Darstellung der BWB bestand ein Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Geprüft wurden unter anderem mögliche Kampfpreise sowie Rabattmodelle mit Bindungswirkung. Das betroffene Unternehmen wird in den veröffentlichten Entscheidungen nicht namentlich genannt. Eine ausdrückliche Zuordnung zu einem konkreten Marktteilnehmer ergibt sich daraus nicht....




