Notifizierungspflicht für E-Schrott innerhalb der EU erschwert Zugang zu kritischen Rohstoffen

Positionspapier von Euric und Eurometaux

Die europäischen Dachverbände der Recyclingwirtschaft und der NE-Metall-Industrie fordern, die grenzüberschreitende Verbringung von E-Schrott innerhalb der EU von der Pflicht zur Vorab-Notifizierung und -Genehmigung auszunehmen. Andernfalls droht der Abfluss von kritischen Rohstoffen in andere Weltregionen, warnen die Organisationen Euric und Eurometaux in einem gemeinsamen Positionspapier zur Übertragung von Änderungen des Basler Übereinkommens in das EU-Recht.

Die Änderungen für eine strengere Kontrolle internationaler Lieferungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten wurden 2022 während der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens (BC COP-15) verabschiedet und gelten ab dem 1. Januar 2025. Neue Einträge in den Anhängen der Konvention fordern ab diesem Termin das Notifizierungsverfahren für alle grenzüberschreitenden Verbringungen von Altgeräten und aus ihnen gewonnenen Fraktionen und Komponenten, die weiter aufbereitet werden müssen, wie zum Beispiel Leiterplatten und Elektromotoren.

Die EU-Kommission hat im Juni Entwürfe zweier delegierter Verordnungen veröffentlicht, die die Änderungen in die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) übertragen. Einer bezieht sich auf die aktuelle Verbringungsverordnung 1013/2006, der andere auf die im März verabschiedete novellierte VVA, deren Anwendung 2026 beginnen wird....

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