Mahnung an Frankreich wegen Abfallrahmenrichtlinie

Die Europäische Kommission hat die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in das innerstaatliche Recht in Frankreich überprüft und dabei mehrere Mängel festgestellt. Deshalb hat sie im April ein Mahnverschreiben an die französische Regierung gesendet und so ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Damit wird Frankreich Teil einer wachsenden Liste an Mitgliedstaaten, die nach Einschätzung der EU-Kommission die 2018 verabschiedeten Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie nicht korrekt oder vollständig in nationales Recht übertragen haben. Mahnverfahren wurden aus diesem Grund bereits gegen Bulgarien, Tschechien, Estland, Zypern, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal und Rumänien eröffnet.

Frankreich hat nach Angaben der Kommission die Bestimmungen über die Methodik zur Messung des Aufkommens an Lebensmittelabfällen nicht korrekt umgesetzt. Auch die Bestimmungen über die Getrenntsammlung von Abfällen, die Verbrennung getrennt gesammelter Abfälle sowie bestimmte Definitionen seien nicht korrekt übertragen worden. Die Frist für die Umsetzung der 2018 verabschiedeten Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie lief im Juli 2020 ab.

Das Mahnschreiben aus Brüssel muss von Frankreich innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden. Falls die Reaktion aus Sicht der EU-Kommission nicht zufriedenstellend ist, kann sie als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die französische Regierung richten und dabei eine weitere Frist setzen, die meistens ebenfalls bei zwei Monaten liegt. Falls die Mängel dann immer noch bestehen, kann die Kommission gegen Frankreich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erheben.

- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -