Littering-Gebühren: Stadt Bern mit Teilerfolg bei Bundesgericht

Take-away-Betriebe können mit besonderer Gebühr belegt werden

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Im Rechtsstreit um die verursachergerechte Erhebung von Gebühren für Littering hat die Schweizer Bundeshauptstadt Bern einen Teilerfolg vor dem Bundesgericht erzielt. Zwar können die Kosten für die Reinigung der Straßen und Grünanlagen von achtlos weggeworfenem Abfall und für die Entsorgung von Müll aus ...

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